Die nachstehenden AGB sind die gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der grundboden GmbH.
Stellvertretend für die GmbH wird nachfolgend einheitlich “grundboden, wir, unser” verwendet.
Die AGB gelten für alle Verträge und Rechtsgeschäfte zwischen grundboden und Kunden. Kunden können Unternehmer, juristische Personen oder Unternehmen sein. In Einzelfällen können Kunden auch Verbraucher sein. Verbraucher werden bei Zustandekommen von Vertragsverhältnissen gesondert aufgeklärt. Sofern bei der Bezeichnung die männliche Form verwendet wird, erfolgt dies lediglich aus Gründen der besseren Lesbarkeit. Sämtliche Bezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
Geschäftsgegenstände sind:
2.1 Die Registrierung in der Datenbank der grundboden GmbH.
2.2 Die Vermittlung von Grundstücken.
2.3 Die Veräußerung von eigenen Grundstücken der grundboden.
2.4 Die Projektentwicklung von Grundstücken die sich nicht im Eigentum der grundboden befinden.
2.1. Durch die Registrierung in der grundboden Datenbank entsteht kein Vertragsverhältnis zwischen grundboden und den registrierten Nutzern. Die Nutzung der hinterlegten Daten wird in unserer Datenschutzerklärung gesondert behandelt. Es entstehen durch die Registrierung in unserer Datenbank keine Rechtsansprüche seitens grundboden oder gegenüber grundboden.
2.2 Bei der Vermittlung von Grundstücken wird ein Vermittlungsvertrag zwischen dem Kunden und grundboden geschloßen. Der Vertrag kommt durch eine schriftliche Vereinbarung und Bekanntgabe der anfallenden Provisionsforderung zustande. Ergibt sich nicht aus den Umständen oder abweichenden Vereinbarungen etwas anderes, hat der Vertrag eine Laufzeit von sechs Monaten und verlängert sich jeweils automatisch um weitere sechs Monate, wenn nicht eine Vertragspartei mit einer Frist von einem Monat vor Vertragende gekündigt hat. Bei Verträgen ohne gesondert ausgewiesen Vermittlungsprovisionen kommen unsere Provisionen wie folgt zum tragen.
Standard Provisionen (zzgl. der gesetzlich gültigen MwSt. - Stand 06/2024 = 19%):
In Regelfall werden die Provisionen vertragsbedingt, individuell verhandelt und festgelegt.
2.3 Die Veräußerung von eigenen Grundstücken der grundboden wird gleich dem Punkt 2.2 behandelt. Im Regelfall kommen hier besondere Vertragsbedingungen zu tragen.
2.4 Die Projektentwicklung, die planerische und wirtschaftliche Entwicklung von Grundstücken erfolgt nach individuell verhandelten und formulierten Verträgen.
Im Falle von provisionsauslösenden Vertragsabschlüssen erhalt der Kunde entsprechend der vertraglichen Vereinbarungen eine Provisionsrechnung. Ergeben sich aus den vertraglichen Vereinbarungen keine abweichenden Vereinbarungen erfolgt die Provisionsrechnung spätestens mit Datum der Kaufvertragsunterzeichnung zwischen den Vertragspartnern. Der Kunde verpflichtet sich das Datum der Vertragsunterzeichnung der grundboden unmittelbar nach bekanntwerden mitzuteilen. Rechnungen zu erbrachten Dienstleistungen erfolgen in Teil- und Schlussrechnungen nach Vertragsvereinbarung. Ergeben sich aus den vertraglichen Vereinbarungen keine abweichenden Vereinbarungen werden die die erbrachten Dienstleistungen monatlich bis vierteljährlich zum Zeit und Auslagen Nachweis abgerechnet. Die jeweils aktuellen Stundensätze und Abrechnungsgrundlagen können auf Anfrage nach Terminvereinbarung bei grundboden eingesehen werden.
Alle durch uns erteilten Informationen und Unterlagen sind ausschließlich für unsere Kunden bestimmt und dürfen von diesen nur mit unserer vorherigen Zustimmung weitergegeben werden. Bei schuldhaften Verstößen des Kunden haftet dieser auf Schadensersatz. grundboden vermittelt hauptsächlich im eigenen Netzwerk und behandelt die Daten von zu vermittelnden Grundstücken entsprechend der vertraglichen, individuell geschlossenen Vereinbarungen. Ergeben sich aus den vertraglichen Vereinbarungen keine abweichenden Vereinbarungen ist grundboden berechtigt die Vermittlung der Grundstücke im eigenen Namen offen zu bewerben.
Wir weisen darauf hin, dass von uns weitergegebenen Grundstücksinformation (Bei Grundstücken mit Altbestand auch Objektinformationen), Unterlagen, Pläne etc. in vielen Fällen vom Kunden (Verkäufer) stammen. Eine Gewährleistung oder Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir daher nicht. Es obliegt daher unseren Kunden, die darin enthaltenen Informationen und Angaben auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit hin zu überprüfen. Bei einer fahrlässigen Schadensverusachung haftet die grundboden GmbH nur im Falle der Verletzung einer Vertragspflicht deren Erfüllung der Vertrag prägt und auf die der Kunde vertrauen darf, sowie begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden. Dies gilt weder bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit noch in Fällen zwingender Haftung, insbesondere nicht im Fall der Übernahme einer Garantie.
Bilder und Angaben aus Werbemitteln der grundboden, sowie Expose oder Steckbrief Daten dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung von grundboden weiterverendet werden. Ergebnisse aus dem Bereich der Projektentwicklung bleiben urheberrechtlich im Besitz von grundboden. Das Recht auf Weiterverwendung und Weiterentwicklung wird im gesonderten Vertragspunkt im Rahmen der Hauptverträge geregelt. Ergeben sich aus den vertraglichen Vereinbarungen keine abweichenden Vereinbarungen so ist die weitere Verwendung nur nach schriftlicher Zustimmung der grundboden gestattet.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.